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Ein schrecklicher Unfall und der Siegeszug der bayrischen Rassenliste

Am 26.06.2000 wurde der 6-jährige Volkan in Hamburg von dem Pitbull-Mischling „Zeus“ und der Staffordshirehündin Gipsy angegriffen und zu Tode gebissen. Der Halter der Hunde, Ibrahim K., war mehrfach vorbestraft, auch bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung mit der Führung eines Hundes, illegalem Waffenbesitz und mehreren weiteren Delikten.
 Die Hunde waren einschlägig trainiert. Es gab Berichte des Stadtbauamtes, welche sich über den stetigen Austausch der Schaukel- Sitzflächen aus Holz auf dem Kinderspielplatz beklagten, da diese immer wieder von Hunden zerbissen wurden. Die Hunde hatten Auflagen, um deren Einhaltung sich aber keiner kümmerte.

Obgleich die Ausgangslage eigentlich klar war, die bestehenden Gesetze in Bezug auf Hundehaltung nicht eingehalten
 und überhaupt nicht kontrolliert wurden, hat dieser Fall die Medien aufgescheucht wie selten zuvor.
 Am gleichen Tag tötete ein Ehemann in Niedersachsen seine Frau und seine beiden Kinder.
 Aber die Zeitungen und Nachrichten waren voll von den „Killerhunden“.

Wie bei der Oderflut, oder anderen medienrelevanten Themen, entdeckte die Politik das Thema für die Gewinnung von Wählerstimmen. Man zeigte dem Volk den Sinn der Politik, man demonstrierte Handlungsfähigkeit und Interesse an den Sorgen der Bürger.

Es fing ein Wettlauf um die härtesten Hundegesetze unter deutschen Bundesländern an.
 Die meisten Länder orientierten sich an die Bayrische Vorlage. In NRW wollte Frau Bärbel Höhn als verantwortliche Ministerin, das beste Hundegesetz schaffen. Das Beste, das bedeutete für Frau Höhn die größte Liste.So startete man in Nordrhein-Westfalen wieder eine Lektüre von Büchern, diesmal einem allgemeinen Hundelexikon (im gleichen Verlag erschienen wie die Bücher auf die sich Breitsamer „Wissen“ bezog). So kamen 41 Hunde auf die Liste in NRW, Ausgestorbene, Hirtenhunde und weitere Lächerlichkeiten.

Schnell war klar, ein solches Chaos an unterschiedlichen Gesetzen innerhalb Deutschlands ist nicht wünschenswert. Dazu waren bereits die ersten Prozesse gegen die oft im Schnellschussverfahren erlassenen Gesetze in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein angestrengt. Noch im November 2000 kamen die Innenminister, im Rahmen der regelmäßigen Innenministerkonferenz der Länder, überein, die Länder-Regelungen zu vereinheitlichen.

Eine „Arbeitsgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden“ (ArgeVet),
 also die zuständigen Behördenvertreter für das Veterinärwesen eines jeden Bundeslandes,
 richtete eine „Arbeitsgruppe für Tierschutz“ (AftSCH) ein. Bayern war hier ebenso federführend wie auf Bundesebene.
 So erklärte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 16. März 2001, nicht ohne Stolz, dass auch das Bundesgesetz maßgeblich durch Bayerns Bemühungen entstanden ist:

"Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kampfhundegesetz durch bayerische Vorschläge wesentlich verbessert.
Das vom Bundestag am 09.02.2001 beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" (Kampfhundegesetz) geht in wesentlichen Teilen auf Initiativen der Bayerischen Staatsregierung zurück. Bayern hat in den Beratungen des Bundesrates durchgesetzt, dass sowohl die Einfuhr bestimmter gefährlicher Hunderassen, als auch das Halten gefährlicher Hunde in Zukunft verboten ist. Damit wurde die Vollziehbarkeit des Gesetzes und der Schutz der Allgemeinheit vor diesen gefährlichen Tieren wesentlich verbessert" 
Zitat Dr. Beckstein, 16.03.01

 

Was nun diese Arbeitsgruppe Tierschutz beriet war die Rassenliste für Hunde, schwer vereinbar eigentlich. Denn diese Listen haben Tausende Hunde in Tierheime und zu Todesspritzen gebracht.

Bereits im Februar 2001 traf man sich zu einer vorentscheidenden Sitzung, natürlich in München in der Hauptstadt des einzigen Bundeslandes mit 9 Jahren Rasseliste im Gesetz.

Am 19.04.2001 hatte diese AftSCH eine Sondersitzung in Würzburg um nun die endgültige Empfehlung an die
 Innen-Minister-Konferenz (IMK) zu erarbeiten.

Die IMK selbst sollte dann die Empfehlung für die Gesetzgebung der einzelnen Länder verabschieden.

Bei dieser Sitzung der AftSCH gab es zwei wesentliche Fakten oder Beweismittel.

Beißstatistik des Deutschen Städtetages von 1997.

Danach hatten von 1991 bis 1995 insgesamt 93 Städte 7210 Vorfälle gezählt. 2376 Mal fielen Mischlinge auf. Die Liste der Rassehunde führte mit 1956 Fällen der Schäferhund an, gefolgt vom Rottweiler mit 542 Attacken. An dritter Stelle kam der Pitbull mit 320 Fällen. 223 Attacken gingen auf das Konto von Dobermännern sowie jeweils 169 von Bullterriern und Staffordshire Terriern. 160 Vorfälle wurden mit Terriern registriert, 119 mit Deutschen Doggen und 96 mit Boxern.


 Einmal die Beißstatistik des deutschen Städtetages,---->>,
 und eben eine Stellungnahme von einem Gutachter.

Wen wird es wundern, der Gutachter war Herr Breitsamer aus Bayern. Dieser hatte es inzwischen auf 12 Angestellte gebracht und hatte eine Kapazität von 120 Hunden in seiner Hundeschule und Pension. Gut wenn man die Hunde in der eigenen Schule „erziehen“ kann, und dann die vorgeschriebene Wesensprüfung durch die von einem selbst erstellte Liste auch noch als Gutachter absegnen kann.

 

Eine Aussage von Herrn Breitsamer haben wir Ihnen hier ( Link ) einmal eingestellt.

 

Zwar räumt Herr Breitsamer ein,

 „das jeder Hund „ein "Kampfhund" oder ein "gefährlicher Hund" sein kann,“.

 

Aber das ist für ihn kein Hinderungsgrund für Rasselisten.

Statt aus dieser Erkenntnis den logischen Schluss zu ziehen, dass es – wenn jeder Hund ein Kampf- oder gefährlicher Hund sein kann -, es keinen Sinn macht einige Rassen auf eine Liste zu setzen und so eben dies zu so genannten Kampf- oder gefährlichen Hund zu machen, ist Breitsamer für eine Listung.

 

Sie werden schnell sehen auf was sich der Mann beruft und um was es geht..

 

Es sind die Bücher von Herrn Dr. Fleig vom Kynos Verlag, dort wird nach möglichen “Ausweich-Rassen” für die Problemklientel gesucht. Also Hunden die sich kriminelle oder Szene Halter, als Ersatz für die Liste 1 Hunde halten könnten

Jener Dr. Fleig der als glühender Bullterrier-Anhänger, bereits 1971 ein Buch mit dem Titel „Gladiatoren – Das Portrait einer faszinierenden Hunderasse“ zum Bullterrier schrieb und herausgab,

der im Vorstand des Sewerin Bullterrierverein war,

der mit Herrn Sewerin als Mitautor Bücher veröffentlichte,

der Bücher von Dr. Carl Semencic in Deutsch herausbrachte,

der für die Bücher Kampfhund 1 & 2, Gladiatoren 1 & 2 verantwortlich zeichnet.

 

Aus diesen Büchern zog sich Herr Breitsamer das für seine Argumentation Nützliche und so folgte eine Empfehlung für eine Rassenliste. Er erklärt in seiner Aussage der Arbeitsgruppe AftSCH, dass zum Beispiel ein mehrfach Vorbestrafter (wie eben im Fall Ibrahim K., beim Tod von Volkan) in Bayern durch die Rassegesetze keine Genehmigung für das Halten „von triebstarken Pit- und Staffordshire-Hunderassen“ bekommen hätte.

Breitsamer war zu dieser Zeit gerade dabei eine Überarbeitung der bayrischen Rasseliste zu erarbeiten, und so wurde seine Vorlage im Wesentlichen von der Arbeitsgruppe für die spätere allgemeine Empfehlung der Innenministerkonferenz übernommen. Auch für diese Überarbeitung gab es keine Statistiken als Grundlage, da es diese in Bayern nicht gibt.

( Link, Beschluss der Innenministerkonferenz November 2001)

Gruppe 1 umfasst die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

 

Interessant ist dabei, dass sich das Land Thüringen enthalten hat und zu Protokoll gab: „Thüringen hat Zweifel, ob eine Rasseliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.“

An dieser Stelle unseren Respekt für so viel neutralen Sachverstand.

Für die Bereitschaft, Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für eine Entscheidung zu nehmen, kann man ebenso nur gratulieren und sich dies als Anschauungsmodel für andere Politiker wünschen.

 

Fazit:

Durch das Fehlverhalten eines Einzelnen, der mangelnden Kontrolle bereits bestehender Gesetze, und eine unvergleichliche Medienschlacht um „blutrünstige Killerhunde“ werden im Eilverfahren von Politikern Entscheidungen zum Nachteil vieler Hundehalter getroffen.

Jahrelange Märchen und Geschichten aus den Reihen der Hundefreunde selbst, von Hunden die seit Jahrtausenden für Kampf, Krieg und Angriff gezüchtet wurden, die selbst im Tod nicht den Biss an des Gegners Kehle lösen, mit ihren Kiefern alles zermalmen, die unter jedem zugefügten Schmerz und schwer verletzt noch wild angreifen,

haben den Boden in der öffentlichen Meinung so vorbereitet, dass die Hundeunkundigen von doppelten Zahnreihen, 8 Tonnen Beisskraft und Kiefersperren die sich, einmal geschlossen, nicht mehr öffnen, bei Pit, Bull und Co ausgehen.

 

Dieser Aberglauben

Reicht, um bei Medienberichten in Angst und Panik zu geraten,

Angst um die eigenen Kinder und Enkelkinder, die Opfer eines solchen Monsters werden könnten.

Politiker sind abhängig von der Gunst der Wähler, oft können sie sich nicht positiv beweisen. Europa- und Bundesrecht regeln das Meiste, die Kompetenz der Länder beschränkt sich auf das Blockieren im Bundesrat. Aber hier war eine Gelegenheit für so manchen Landesminister, sich wirklich als Handlungsfähigen im Sinne des Bürgers zu zeigen. Treffen tut es ja nur wenige Halter bestimmter Rassen, ohne Lobby.

Aber diese Funktionsweise der Politik ist bekannt, die Schuld für diese Steilvorlage für eben diese Medien und die Politik muss man leider in Reihen der Hundefreunde suchen.

 

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